Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute morgen die Klimabewegung bestätigt, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nicht ausreicht. "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030." urteilt das höchste Gericht Deutschlands.
"Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden sind und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind."
Dieses Urteil bestätigt die Forderungen der Klimabewegung und der grünen Partei - die Bundesregierung tut nicht genug gegen die drohende Klimakatastrophe. Diese Untätigkeit ist Staatsversagen - hier wird Gesundheit und Freiheit der Bevölkerung gefährdet, um kurzfristigen Interessen nicht zu schaden. Das ist keine zukunftsfähige Politik - wer längerfristig denkt, weiß: Wenn wir jetzt nicht tätig werden, steigen die Schäden durch Extremwetterlagen und Erderhitzung ins unermessliche.
Schon jetzt ist ein Ansteigen der Meeresspiegel nur noch abzumildern, nicht mehr zu vermeiden - und hier bei uns leiden Menschen wie Natur schon unter Dürre und Hitze. Jetzt wird die Bundesregierung vom Verfassungsgericht geordert, wirklich ihrer Aufgabe gerecht zu werden - nämlich die Grundrechte der Bevölkerung auch in der Zukunft zu schützen, und allen Menschen in Deutschland ein sicheres und gesundes Leben zu ermöglichen.
Ein vorausschauender Umgang mit der Erderhitzung und ihren Folgen ist die Aufgabe unserer politischen Generation. Dazu braucht es Menschen in Berlin, die nachhaltig und langfristig denken - und nicht erst nach langem Zaudern vom Verfassungsgericht zum Handeln gezwungen werden.